Stand Dienstag, 3. November - Regeln für den Sportunterricht
Der
Sportunterricht nach Fachanforderungen ist ausgesetzt. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler angemessene Bewegungsangebote, die mit dem Infektionsschutz vereinbar sind. Folgende Vorgaben
gelten dabei:
Organisatorisch
- Freistellung der Schülerinnen und Schüler von der Maskenpflicht
- kein Körperkontakt zulässig
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss immer eingehalten werden
- auch im Winter soll der Sport, wenn möglich, im Freien stattfinden
- Schülerinnen und Schüler planen passende Bekleidung ein, die Sportlehrkräfte entscheiden vor Ort (z.B. ob Außen- oder
Hallenschule erforderlich sind)
- Nutzung von Sporthallen ausschließlich unter Einhaltung des aktuellen Hygiene- und Lüftungsplans
Inhaltlich
- ausschließlich Individualsportarten und Rückschlagspiele (z.B. Tischtennis)
- kein Mannschaftssport
- Nutzung von Fuß-, Basketbällen etc. zur technischen Übung ist erlaubt
- kein Schwimmunterricht, so lange die öffentlichen Schwimmstätten geschlossen sind.